DIE GROSZE HÄFENELEGIE (März 2003)
Im Jahre 1964 musste der Burgschauspieler und Regisseur 4 Monate hinter die Gitter der Haftanstalt in Schwarzau. Er hatte ein schwerwiegendes Verbrechen begangen. Öffentliche Gewalttätigkeit – § 81!
Und zwar hatte der später Verurteilte zusammen mit seinem Schauspielerkollegen Friedrich R. ein Lokal besucht. Anschließend schauten die beiden bei zwei Küchenmädchen im ersten Stock des Hauses Cobenzlgasse 7 vorbei. Die argwöhnische Wirtin hatte Einbrecher vermutet und die Polizei gerufen. Was sich nachher abspielte, sah je nach Zeugenaussage sehr verschieden aus. Seeböck hat – laut Aussage des Rayonsinspektor Wanderer – sich der Festnahme widersetzt und eine Boxerstellung eingenommen. Seeböck hingegen sah es als Abwehrhaltung gegenüber den Schlägen mit dem Gummiknüppel und den Ohrfeigen.
Das Gericht schenkte den Aussagen des Inspektors mehr Glauben und verurteilte Seeböck zu „4 Monaten schweren Kerker, verschärft durch ein hartes Lager und einen Fasttag“.
Und von diesen „lehrreichen“ Monaten und den diversen Bekanntschaften erzählt die Geschichte.
Seit damals hat sich viel verändert. Die Menschen allerdings sind geblieben – sensibel, hart, rücksichtslos, wohlmeinend, herzlich, linkisch, gütig, falsch – kurz gesagt, gut und böse. Allerdings ist nicht jeder ein „Böser“, auch wenn ihn die Justiz dazu abstempelt. Andererseits gibt es viele „Böse“, die frei herumlaufen, weil sie die „richtigen“ Leute kennen oder die „richtigen“ Connections haben.
Ja, ja, oft scheint die Justitia nicht nur eine Binde vor den Augen sondern auch „a Brettl vorm Hirn“ zu haben!
PLAKAT, PROGRAMM, MEDIALES















FOTOS (Christian SPRENGER)








